Das Kleingedruckte
Unsere AGB's
1 Geltungsbereich
1.1 Die aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der jeweils aktuellen Fassung ausschließlich für alle Geschäftsbeziehungen der Marker oHG ihrer Vertragspartner (Käufern, i.S.v. § 14 BGB) gültig. Sie sind ebenfalls gültig, wenn die Marker oHG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widerspricht und Lieferungen vorbehaltlos an den Käufer vornimmt.
Sie gelten ebenfalls für folgende Geschäftsbeziehungen mit gleichen Vertragspartnern, ohne einen erneuten und späteren Hinweis geben zu müssen. Auf Verlangen kann dem Käufer die Einsicht in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt werden. Darüber hinaus sind diese im Internet unter www.unternehmen-frische.de abrufbar.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen basieren auf der aktuell gültigen Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) für internationale Kaufverträge über Waren wird vorsorglich ausgeschlossen.
2 Vertragsschluss
2.1 Angebote und Bestellungen
2.1.1 Die Angebote der Marker oHG sind freibleibend.
2.1.2 Bestellungen erfolgen auf Grundlage der Angebote der Marker oHG. Basis dafür sind Preislisten in der jeweils gültigen Fassung. Bestellungen erfolgen seitens des Käufers über Telefon, Telefax oder Internet bei der Marker oHG zu den festgelegten Bestellzeiten.
2.1.3 Die Darstellung der Produkte im Webshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
2.2 Annahme:
2.2.1 Durch Übersendung einer E-Mail, eines Telefaxes oder durch einen Anruf geben Sie eine verbindliche Bestellung der benannten Waren ab. Der Vertrag kommt grundsätzlich zustande mit erfolgreicher elektronischer Speicherung der Bestellung des Käufers im Sinne von Nr. 2.1.2 im Warenwirtschaftssystem der Marker oHG (Annahme).
2.2.2 Zur Nutzung unseres Informationsangebotes (Webshop-Nutzung, Preislisten- und Rechnungsversand) werden Daten wie Name, Position und Email-Adresse benötigt. Bei Angabe von privaten Email-Adressen ist eine Genehmigung vorzulegen, die die Nutzung durch die Marker oHG erlaubt.
2.2.3 Voraussetzung der Nutzung unseres Webshops ist eine Anmeldung, hierzu sind die abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Ein Passwort zur Nutzung des Webshops ist vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und nicht weiterzugeben. Der Verlust eines Passwortes ist umgehend vom Kunden gegenüber Marker oHG anzuzeigen.
2.2.4 Mit Ihrer Bestellung durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig Bestellen“ im Webshop geben Sie ebenfalls eine verbindliche Bestellung als Angebot der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Der Kaufvertrag kommt durch Absendung der E-Mail-Auftragsbestätigung durch uns an Sie zustande. Sollten Angaben zum Sortiment unrichtig gewesen sein, werden wir Ihnen ein Gegenangebot unterbreiten; über dessen Annahme können Sie frei entscheiden. Sollten wir eine Bestellung nicht annehmen, teilen wir Ihnen dies via E-Mail oder telefonisch mit.
3 Preise und Versandkosten
3.1 Die auf den Produktseiten genannten Preise verstehen sich als Nettopreise (ohne gesetzlicher Mehrwertsteuer).
3.2 Der Mindestbestellwert beträgt zur Zeit 75,00 Euro (netto Warenwert). Die Marker oHG behält sich das Recht vor, bei Bestellungen unterhalb des Mindestbestellwertes einen Transportkostenzuschlag (basierend nach Entfernung, zzgl. MwSt.) in Rechnung zu stellen. Von den vorstehenden Regelungen kann Marker oHG aufgrund eigenen Ermessens kulanzhalber abweichen.
3.3 Bei Direktanlieferung an den Käufer durch Marker oHG gilt frei Haus, sofern der in Unterabsatz 3.2 genannte Mindestbestellwert erreicht ist und es sich dabei nicht um eine Bestellung außerhalb der Bestellzeiten handelt. Werden Bestellungen außerhalb der Bestellzeiten getätigt oder wird eine Auslieferung noch am selben Tag gewünscht, so können Kurierkosten anfallen. Anfallende Kurierkosten werden mitberechnet und überschreiten nicht die handelsüblichen Frachtsätze. Bei Direktabholung der Ware seitens des Käufers gilt frei Lager Marker.
4 Lieferung
4.1 Marker oHG liefert bestellte Ware zum individuell vereinbarten oder nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen der üblichen Arbeitszeit aus. Die Lieferverpflichtung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt der vertragsgerechten und rechtzeitigen Selbstbelieferung von Marker oHG durch deren Lieferanten.
4.2 Alle Fälle der höheren Gewalt sowie Maßnahmen von Behörden, Streiks, Verkehrsunfälle, Stau und andere für die Marker oHG unabwendbare Ereignisse berechtigen die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Die Marker oHG ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, die für den Kunden zumutbar sind.
4.4 Warenlieferungen erfolgen nach einem von der Marker oHG festgelegten Touren- und Terminplan. Dieser Plan kann von der Marker oHG den jeweiligen Verhältnissen angepasst werden.
4.5 Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands. Ist eine Direktbelieferung durch Marker oHG vereinbart worden, so ist der Erfüllungsort beim Käufer. Das Haftungsrisiko geht bei der Übergabe der Ware auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
4.6 Ist eine Belieferung durch Fremdfirmen im Auftrag der Marker oHG erforderlich, so ist der Erfüllungsort beim Käufer. Das Haftungsrisiko geht bei der Übergabe der Ware an den Käufer über.
4.7 Bei Direktabholung übergibt Marker oHG die Ware dem Käufer ab Lager. Erfüllungsort ist der Sitz der Firma, gegenwärtig Amandus-Stubbe-Straße 14a, 22113 Hamburg. Das Haftungsrisiko geht auf den Käufer über, sobald dieser das Betriebsgelände der Marker oHG verlassen hat.
4.8 Grundsätzlich erfolgt die Lieferung der Ware bis zur Bordsteinkante der angegebenen Lieferadresse. Der Kunde ist für den weiteren Transport der Ware ab diesem Punkt verantwortlich. Darüber hinaus können individuelle Vereinbarungen bezüglich des Anlieferungsortes vereinbart werden.
5 Zahlungsmodalitäten
5.1 Rechnungen seitens der Marker oHG sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu zahlen. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen gesonderter, schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien Marker oHG und den Käufern.
5.2 Zahlungen können per Überweisung oder bar erfolgen. Weitere Zahlungsmöglichkeiten sind vereinbar. Die Zahlung gilt als erfüllt, sobald die Gutschrift auf dem Konto der Marker oHG eingegangen ist. Bei vereinbarter Zahlung mittels Scheck / Wechsel tritt die Erfüllung erst mit wirksamer Einlösung durch Marker oHG ein. Wechsel- und Diskontspesen trägt der Käufer. Kontosalden gelten vom Käufer als anerkannt, wenn nicht innerhalb einer Woche seit Zugang schriftlich Einwendungen des Käufers bei der Marker oHG eingegangen sind (Debitorenliste). Die Marker oHG behält sich das Recht vor, insbesondere bei dauernder Geschäftsbeziehung, im Falle des Versäumnisses des Käufers aus anderen Kaufverträgen, vor weiterer Lieferung Barzahlung zu verlangen.
5.3 Im Verzugsfalle ist Marker oHG berechtigt in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Regelung in §§ 286, 288 Abs. 2 BGB, vom Käufer Zinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem (jeweils gültigen) Basiszinssatz.
6 Gewährleistungsansprüche
6.1 Der Käufer hat hinsichtlich der Waren seine unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB nach Empfang der Ware nachzukommen. Erfolgt die Abholung der Ware durch den Käufer am Firmensitz der Marker oHG, ist die Untersuchungs- und Rügepflicht sofort bei Übergabe der Ware wirksam auszuüben. Erfolgt die Lieferung durch Marker oHG, oder ggf. durch beauftragte Fremdfirmen wie Speditionen und Kuriere, so gelten die folgenden Untersuchungs- und Rügepflichten als bindend:
– Innerhalb von 6 Stunden für Rohwaren und Convenience ab Übergabezeitpunkt
– Innerhalb von 24 für alle anderen Warensortimente ab Übergabezeitpunkt
Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich zu rügen. Dabei ist seitens des Käufers zu gewährleisten, dass er alle ihm zumutbaren betriebswirtschaftlichen und technischen Vorkehrungen für eine unverzügliche mögliche Feststellung verdeckter Mängel schafft und deren Vorhaltung gewährleistet.
6.2 Liegt ein nicht unerheblicher Mangel vor, so ist die Marker oHG berechtigt die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache vorzunehmen (Nacherfüllung).
Das Wahlrecht bei der Nacherfüllung obliegt Marker oHG. Fallen notwendige Kosten für die Nachbesserung (Arbeitskosten, Wegekosten) an, sind diese von Marker oHG zu tragen. Dies ist nicht für anfallende Mehrkosten anwendbar. Die Marker oHG behält sich vor, die Kosten zu verweigern, sofern eine oder beide Arten der Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sind. Eine Verweigerung der Nacherfüllung kann ebenfalls erfolgen, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtung hinsichtlich des mangelfreien Teils der Leistung nicht erfüllt hat.
6.3 Sollte die in Unterabsatz 6.2 genannte Nachbesserung fehlschlagen, für den Kunden unzumutbar sein oder werden beide Arten der Nachbesserung seitens Marker oHG verweigert, so obliegt es dem Käufer nach seiner Wahl eine angemessene Minderung zu erlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Grund, sind gemäß Absatz 7 ausgeschlossen oder beschränkt.
6.4 Entsprechende Zusicherungen und Garantien sind nur dann wirksam gegenüber dem Käufer abgegeben, wenn diese ausdrücklich und schriftlich gewährt worden sind.
6.5 Die vorstehenden Klauseln bezwecken keine Änderung der gesetzlichen oder richterlichen Beweislastverteilung.
7 Eigentumsvorbehalte
7.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung von Marker oHG mit dem Käufer Eigentum von Marker oHG.
7.2 Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern und weiterzuverarbeiten. Forderungen aus der Weiterveräußerung gelten an Marker oHG als abgetreten. Die Abtretung wird seitens Marker oHG angenommen. Der Käufer ist ungeachtet der Abtretung zur Einziehung seiner Forderung aus den Weiterverkäufen berechtigt, soweit er seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Marker oHG nachkommt. Im Falle eines Zahlungsverzuges, der Zahlungseinstellung bzw. der Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers ist dieser verpflichtet, Marker oHG den Forderungsübergang anzuzeigen, und alle zur Durchsetzung erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie die Schuldner (Dritte) von der Abtretung an die Zedentin, Marker oHG, in Kenntnis zu setzen.
7.3 Wird die Vorbehaltsware der Marker oHG mit anderen, nicht im Eigentum von Marker oHG stehenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Marker oHG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware von Marker oHG (Faktura-Endbetrag zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Sachen des Käufers zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer Marker oHG anteilig Miteigentum überträgt; der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder Miteigentum für Marker oHG.
Soweit die in Unterabsatz 7.1 und 7.3 für Marker oHG geregelten Sicherungsrechte den Faktura-Endbetrag aller unserer noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren um mehr als 10% übersteigt, ist Marker oHG auf Verlangen des Käufers zur Freigabe der Sicherungsrechte nach eigener Wahl verpflichtet.
7.4 Verpfändungen und Sicherungsübereignungen seitens des Käufers sind nicht zulässig. Bei Pfändungen Dritter beim Käufer hat dieser Marker oHG unverzüglich zu informieren und alle erforderlichen Auskünfte für Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) zu erteilen. Für den Fall, dass die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten beim Dritten nicht beizutreiben sind, haftet der Käufer für die Erstattung der Kosten gegenüber Marker oHG.
8 Haftung
8.1 Marker oHG haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ebenso ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungshilfen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen von Marker oHG beruhen.
8.2 Bei sonstigen schuldhaften Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) ist die verbleibende Haftung von Marker oHG auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalspflichten sind wesentliche Vertragspflichten, d.h. solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben.
8.3 Des Weiteren ist die Haftung von Marker oHG gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Ansprüche auf Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung und sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen. Dies ist ebenso für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungshilfen der Marker oHG gültig.
8.4 Durch die internen Warenflüsse (Wareneingang, Lagerung, Kommissionierung, Handel) lassen sich Kreuzkontaminationen mit Allergenen prozessbedingt nicht vollständig ausschließen. Die Marker oHG handelt alle Allergene im verpackten Zustand. Sellerie, Eier, Erdnüsse, Sesam, Senf und Schalenfrüchte werden als Rohwaren unverpackt gehandelt. Die Marker oHG empfiehlt unverarbeitetes Obst und Gemüse vor dem Verzehr gründlich zu reinigen und zu waschen.
9 Verjährung
9.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung.
9.2 Rücktritt und Minderung sind Gestaltungsrechte und unterliegen nicht der Verjährung ebenso wie die Ansprüche (§ 194 BGB). Nach der Verjährung der zugrundeliegenden Ansprüche kann der Käufer die vorgenannten Rechte jedoch nicht mehr geltend machen (§ 218 BGB).
10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt insofern lediglich die zulässige Regelung, die der beabsichtigten am nächsten kommt, hilfsweise die gesetzliche.
11 Gerichtsstandsvereinbarung
Ist der Vertragspartner ein Kaufmann/Kauffrau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz (Hamburg) für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
12 Einwilligungserklärung über personalisierte Werbung
Mit der Zustimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird in die Verarbeitung der personen- und einkaufsbezogenen Daten zur Informationszwecken für Aktionen und Angebote (personalisierte Werbung) eingewilligt. Ein Verkauf der Daten an Dritte findet nicht statt.
Die Einwilligungserklärung kann jederzeit gegenüber der Marker oHG mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist elektronisch an info@unternehmen-frische.de oder per Fax an 040 / 80 80 321-49 zu senden.
11 Stand
Stand dieses Dokumentes ist 31. März 2025.